§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge und Leistungen zwischen Bildhauerei Hanke (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsabschluss und Leistungsumfang

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Arbeiten zustande.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(4) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Handwerkskunst. Maßgeblich sind die Vorgaben der einschlägigen DIN-Normen und Richtlinien.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen wie folgt zu leisten:
– 30% Anzahlung bei Auftragserteilung
– 40% nach Fertigstellung und vor Auslieferung
– 30% nach Montage bzw. Übergabe
(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§ 4 Lieferung und Leistungsfristen

(1) Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsfristen setzt die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
(3) Bei höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

§ 5 Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist.
(2) Die Abnahme erfolgt durch schriftliche Abnahmeerklärung oder konkludent durch die vorbehaltlose Bezahlung der Schlussrechnung.
(3) Zeigt sich bei der Abnahme ein unwesentlicher Mangel, so kann die Abnahme nicht verweigert werden.

§ 6 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 634 ff. BGB.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme. Für Bauwerke und Arbeiten, deren Erfolg darin besteht, dass sie dem Bauwerk Bestand verleihen, beträgt sie 5 Jahre ab Abnahme.
(3) Bei natürlichen Materialeigenschaften von Naturstein (z.B. Farbabweichungen, Strukturunterschiede, Einschlüsse) handelt es sich nicht um Mängel.
(4) Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.

§ 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 9 Urheberrecht

Entwürfe, Skizzen, Modelle und andere Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.

§ 10 Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie anderer einschlägiger Datenschutzvorschriften einzuhalten.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

Stand: Januar 2026